Samstag, 24. Januar 2009
 
Chile: Mapuche-Aktivistin beendet Hungerstreik PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Gladis Torres Ruiz   
Donnerstag, 7. Februar 2008

Nach 112 Tagen hat die Mapuche-Aktivistin Patricia Troncoso am 30. Jänner ihren Hungerstreik endgültig beendet.

Die Aktivistin war aufgrund des chilenischen Anti-Terror-Gesetzes, das noch aus der Pinochet-Zeit stammt, zu einer 10-jährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie 2001 auf einem Gelände Feuer gelegt haben soll. Das Gelände befindet sich im Besitz von Firmen der Holz- und Papierindustrie. Die Mapuche beanspruchen das Land jedoch als ihr ursprüngliches Stammesland.


Troncoso wollte den Hungerstreik eigentlich schon am 28. Januar beenden, nachdem die Regierung ihr und zwei weiteren Gefangenen zugesagt hatte, den Rest der Haftzeit in einer Einrichtung des offenen Vollzugs mit Ausgang an den Wochenenden ableisten zu können. Da der Oberste Chef der chilenischen Justizvollzugsbehörde „Gendarmería“ jedoch kein entsprechendes, rechtlich verbindliches Dokument unterzeichnen wollte, ließ die Gefangene über ihren behandelnden Arzt mitteilen, dass sie ihren am 10. Oktober vergangenen Jahres begonnenen Hungerstreik bis zur Erfüllung ihrer Forderungen fortsetzen werde.


Nun ließ die Regierung sich doch darauf ein, ein entsprechendes Dokument mit der Sprecherin Troncosos zu unterzeichnen. Noch Tage zuvor hatte der chilenische Innenminister Edmundo Pérez Yoma erklärt: „Wir haben keinerlei Dokument ausgestellt und werden dies auch nicht tun. Als Garant ist Bischof Alejandro Goic zuständig“. Goic, der Vorsitzender der chilenischen Bischofskonferenz ist, hatte zwischen Troncoso und der Regierung bis zuletzt vermittelt. Er hat maßgeblich Anteil daran, dass die Regierung sich letztlich doch zur Einhaltung ihrer Zusagen verpflichtet hat. In einem Brief an die Gefangene versicherte er, ihr Streik sei nicht umsonst gewesen, da „die Problematik der Mapuche nun in der chilenischen Gesellschaft diskutiert“ werde.


Troncoso hatte befürchtet, dass die getroffenen Vereinbarungen erneut gebrochen werden. Bei einem früheren Hungerstreik im Jahr 2006 hatten ihr drei christdemokratische Senatoren zugesichert, für ein Gesetz zur Amnestierung der inhaftierten Mapuche-AktivistInnen zu stimmen, und dies dann nicht eingehalten. Der Gesetzentwurf sah die Freilassung jener Gefangenen vor, die nach Aktionen zur Rückgewinnung ihres indigenen Landes aufgrund des Antiterror-Gesetzes oder anderer relevanter Straftatbestände verurteilt worden waren. Der Personenkreis war dabei auf jene Verurteilte beschränkt, denen Straftaten zwischen 1997 und 2005 zur Last gelegt wurden. Zudem sollten diese eine Gewaltverzichtserklärung abgeben. Bei der damals stattfindenden Abstimmung wurde der Entwurf dann jedoch nicht angenommen.

Autorin: Gladis Torres Ruiz, Quelle: Nachrichtendienst poonal, Nr. 793

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